Aktuelles

Vorsorgeuntersuchungen und Check-Up

Der Gesundheits-Check-Up bietet Ihnen die Möglichkeit sich ein umfangreiches Bild über Ihre Gesundheit zu verschaffen.

Der Gesundheits-Check-Up beinhaltet den körperlichen Check sowie Urin- und Blutwerteuntersuchungen. Je nach Notwendigkeit bieten wir Ihnen auch weiterführende Maßnahmen an

Anspruch Kassenpatienten:

  • ab dem 35. Lebensjahr haben Sie ein Anrecht auf einen kostenfreien Check-Up inklusive Labor, alle drei Jahre, sowie einmalig ohne Laboruntersuchungen zwischen dem 18. und 34. Lebensjahr
  • ab dem 35. Lebensjahr haben Sie ein Anrecht auf einen kostenfreien Hautkrebs-Screening alle 2 Jahre

Anspruch Privatpatienten:

  • ab dem 20. Lebensjahr haben Sie einmal jährlich Anspruch auf eine Gesundheitsvorsorge.

Nutzen Sie diese Vorsorgeuntersuchung um Krankheiten im Frühstadium zu diagnostizieren und Folgeerkrankungen zu vermeiden. Das rechtzeitige Erkennen mit anschließendem Therapiebeginn können dabei helfen, Ihre Gesundheit wieder zu verbessern.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für Ihre Vorsorgeuntersuchung


Jugendschutzuntersuchung für Jugendliche unter 18 Jahren, gesetzlich vorgeschrieben für die Aufnahme einer Berufsausbildung.

Bei der Jugendschutzuntersuchung überprüfen wir unter anderem, ob die beabsichtigte Berufstätigkeit zu einer Gefährdung der Gesundheit führen kann. Es wird der allgemeine Gesundheitszustand ermittelt (z.B. Sehkraft, Gehör, Funktion des Bewegungsapparats), aber auch zusätzlich ein Urintest durchgeführt und in den standardisierten Fragebogen aufgenommen. Die Jugendschutzuntersuchung besteht aus zwei Teilen:

  • Eine Erstuntersuchung vor Aufnahme der Berufsausbildung
  • Eine Nachuntersuchung vor Ablauf des ersten Ausbildungsjahres (sofern das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht wurde)

Die Jugendschutzuntersuchung ist für Sie kostenfrei. Notwendige Abrechnungsformulare sind in der Schule erhältlich. Bei Fragen beraten wir Sie gerne

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin zur Jugendschutzuntersuchung


Eine Belehrung laut Infektionsschutzgesetz § 43 ist notwendig für Personen, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder verkaufen.